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ASP beim Wildschwein - Information Jägerschaft

Liebe Jägerschaft,

 

der ASP-Fall in Hessen hat sich bestätigt.

Bei der Bekämpfung der ASP kommt eine wichtige Aufgabe bei der Früherkennung auf die Jägerschaft und den Jagdbehörden zu, etwaigen ASP-Verdachtsfällen bei Schwarzwild nachzugehen und eine Laboruntersuchung einzuleiten. 

 

Auf die Anzeigepflicht nach § 24 BJagdG, § 4 Abs. 5 TierGesG wird hingewiesen. 

 

Das LGL bietet auf seiner Internetplattform einen Überblick über den Ablauf der Entnahme einer ASP-Probe im Rahmen der Früherkennung für Jagdausübende an, für die eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro beprobtem Tier ausgezahlt wird

 

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/infos_jaeger.htm#mithilfe

 

Ordnungs- und Gewerbeamt
Michael Foit
Leitung
Ratzengraben 4b, 87700 Memmingen


 

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